Hauptuntersuchung HU / AU

Die amtlich annerkannte Prüforganisation GTÜ führt jeden Mittwoch in unserem Hause Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO durch.

Gerne prüfen wir vorab Ihr Fahrzeug auf Mängel und machen Ihnen bei Bedarf ein unverbindliches Angebot über die Mängelbeseitigung!

Seit 01.01.2010 ist die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert.

Überprüft werden:

  • Bremsanlage
  • Lenkanlage
  • Lichttechnische Einrichtungen und andere Teilen der elektrischen Anlage
  • Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen
  • Fahrgestell, Rahmen, Aufbau sowie daran befestigte Teile
  • Sonstige Ausstattung
  • Umweltverträglichkeit (Abgas- und Geräuschverhalten, Verlust von Ölen und anderen Flüssigkeiten)
  • Sichtverhältnisse
  • Identifizierung des Fahrzeugs

Mängelklassen:

  • Ohne erkennbare Mängel (OM): Die Plakette wird zugeteilt.
  • Geringe Mängel (GM): Die Plakette kann zugeteilt werden, wenn die unverzügliche Beseitigung der Mängel zu erwarten ist (dem Fahrzeughalter droht ein Bußgeld, wenn bei einer Kontrolle im Straßenverkehr die Mängel nicht abgestellt sind).
  • Erhebliche Mängel (EM): Die Plakette wird nicht zugeteilt, eine Nachprüfung ist erforderlich.
  • Verkehrsunsicher (VU): Das Fahrzeug darf am Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen. Die HU-Plakette muss entfernt werden.
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